Berufsschulunterricht an der Dependance am Kothen in Raum K502
Der erste Schultag (KW 35) für die FALU nach den Sommerferien beginnt am Montag, den 26.08.2024 um 8.15 Uhr im Raum 502 am Kothen.
1,5 Unterrichtstage pro Woche = Unterricht in jeder Woche am Montag und 14-tägig, in geraden Kalenderwochen zusätzlich am Dienstag.
Der erste Schultag (KW 34) für die FALM beginnt nach den Sommerferien am Mittwoch, den 21.08.2024 um 07.30 Uhr im Raum 502 am Kothen.
1,5 Unterrichtstage pro Woche = Unterricht in jeder Woche am Mittwoch und 14-tägig, in ungeraden Kalenderwochen zusätzlich am Dienstag.
Der erste Schultag (KW 34) für die FALO beginnt nach den Sommerferien am Donnerstag, den 22.08.2024 um 07.30 Uhr im Raum 502 am Kothen.
1,5 Unterrichtstage pro Woche = Unterricht in jeder Woche am Freitag und in geraden Kalenderwochen zusätzlich am Donnerstag.
Berufskolleg am Haspel
Dependance am Kothen
Schluchtstr. 30
42285 Wuppertal
Tel: 0202 56 3 - 61 60
Die Ausbildung zur/m Fahrzeuglackiererin/Fahrzeuglackierer findet im Rahmen des dualen Systems statt. Die fachpraktische Unterweisung erfolgt in den Ausbildungsbetrieben und die überbetriebliche Ausbildung im Berufsbildungs- & Technologiezentrum der Maler- und Lackiererinnung, die Fachtheorie in der Schule.
Der Unterricht für die Fahrzeuglackierer/innen findet abwechselnd ein- oder zweimal pro Woche statt. Für das erste Ausbildungsjahr sind die Berufsschultage Montag und alle vierzehn Tage der Dienstag. Das zweite Ausbildungsjahr hat Mittwoch und alle vierzehn Tage am Dienstag Unterricht. Für das dritte Ausbildungsjahr finden die Berufsschultage am Freitag und alle vierzehn Tage am Donnerstag statt.
Grundlegendes Ziel der Ausbildung ist es, den Auszubildenden zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren zu befähigen (siehe: Fahrzeuglackierer-Ausbildungsverordnung).
Unser Unterricht trägt dazu bei, dass die Auszubildenden Handlungskompetenz für ihre berufliche Praxis erlangen. Unser Ziel ist die individuelle Förderung der Auszubildenden mit Schwerpunkt Methodenkompetenz, um auf die Zwischen- und Gesellenprüfung vorzubereiten und ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen.
Im Sinne der Öffnung von Schule pflegen wir die bestehenden Kontakte zu außerschulischen Personen und Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung Beteiligten (Handwerkskammern, Innungen, Firmen, Verbänden und Gewerkschaften, Ausbildungsbegleitende Hilfen, usw.).
- Arbeitsorganisation und Wirtschaftsprozesse
- Oberflächen bearbeiten und Instandsetzen
- Gestaltung
LF 1: Metallische Untergründe bearbeiten
LF 2: Nichtmetallische Untergründe bearbeiten
LF 3: Oberflächen und Objekte herstellen
LF 4: Oberflächen gestalten
LF 5: Erstbeschichtungen ausführen
LF 6: Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
LF 7: Reparaturlackierungen ausführen
LF 8: Objekte gestalten
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt, die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung am Ende des 3. Lehrjahres. Die Prüfungen werden von der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer durchgeführt.
Die Schule verleiht unter bestimmten Voraussetzungen den Berufsschulabschluss. Mit erfolgreichem Berufsabschluss erreichen Sie ein dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertigen Abschluss. Mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0, dem erfolgreichen Berufsabschluss und dem Nachweis von Englisch- oder anderen Fremdsprachenkenntnissen auf Fachoberschulniveau kann der Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden.
3 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auf 2 bzw. 2,5 Jahre verkürzt werden) Zugangsvoraussetzungen:
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zum/r Fahrzeuglackierer/in stehen.
Bundesweit anerkannter Gesellenbrief zum/r Fahrzeuglackierer/in.
Die Anmeldung erfolgt nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages über „Schüler Online“ („www.schueleranmeldung.de“)